Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bleiben für den Schutz der ihnen anvertrauten Mandanteninformationen verantwortlich. Der Einsatz von KI überträgt diese Verpflichtung nicht auf den Technologieanbieter.
Der CCBE weist ausdrücklich darauf hin, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte keine personenbezogenen, vertraulichen oder sonstigen mandatsbezogenen Daten an generative KI übermitteln sollten, sofern keine angemessenen Schutzmaßnahmen bestehen. Als mögliche Schutzmaßnahmen nennt der CCBE unter anderem vertragliche Vertraulichkeitsverpflichtungen oder eine Null-Datenaufbewahrung, eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung, die die Nutzung der übermittelten Daten auf die Zwecke der Kanzlei beziehungsweise des Rechtsanwalts beschränkt, technische Schutzmaßnahmen oder eine gesicherte Umgebung. Soweit angemessen, verweist der CCBE zudem auf eine Datenverarbeitung innerhalb der EU beziehungsweise des EWR.